Eine Abgeschlossenheitserklärung ist eine Bescheinigung der zuständigen Bauaufsicht. Darin wird bestätigt, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum baulich ausreichend von anderen Räumen und Wohnungen der Immobilie getrennt ist. Ein wichtiger Faktor für eine Abgeschlossenheitserklärung ist ein eigener abschließbarer Zugang.
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