Die Bauabzugssteuer wird bei Bauherren erhoben und soll vor allem illegale Tätigkeiten im Baugewerbe eindämmen. Unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen müssen 15% des Rechnungsbetrages einbehalten und an das Finanzamt abführen. In bestimmten Fällen kann eine Freistellung von der Bauabzugssteuer beantragt werden.
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